Vereint was Bewegen!

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge

1. Beiträge

A1 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 45,- pro Jahr
B1 Erwachsene aktiv € 60,- pro Jahr
C2 Familienbeitrag: max. 2 Erwachsene mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahre (im gleichen Haushalt lebend) € 150,- pro Jahr
D2 Single Beitrag = Alleinerziehender Erwachsener mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahren (im gleichen Haushalt lebend) € 80,- pro Jahr
F Passive Mitgliedschaft (fördernde Mitglieder) € 40,- pro Jahr

1) Beim Sportangebot "Eltern-Kind-Turnen" ist nur das Kind beitragspflichtig.
2) Der Wechsel in den Familienbeitrag muss von den Mitgliedern beantragt werden. 
Mit Volljährigkeit der zum Haushalt gehörenden Kinder wechseln diese automatisch in den Beitragstyp B. Mit Wegfall der Voraussetzungen entfällt das Privileg Familienbeitrag/Singlebeitrag. Die betroffenen Mitglieder wechseln dann automatisch in den Beitragstyp B.
3) Zu den Beitragstypen können bei den einzelnen Angeboten noch zusätzliche Gebühren anfallen.

2. Beitragspflicht

a) Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen.
b) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsmonat.
c) Auf Antrag können Mitglieder von der Beitragspflicht befreit werden. Dies gilt z.B. für Ehrenamtliche mit regelmäßigen Aufgaben und Härtefälle. Über die Anträge entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

3. Beitragszahlung

a) Der Beitrag wird per Sepa-Basis-Lastschrift eingezogen.
b) Der Beitrag ist jährlich fällig und wird jeweils im 1. Quartal eingezogen. Für unterjährig eintretende Mitglieder findet ein zweiter Beitragseinzug im Dezember statt. 
c) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung und evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten. Gleiches gilt für den Fall, dass das Konto erloschen ist und das Mitglied dies nicht mitgeteilt hat. Für Rücklastschriften, die durch das Verschulden des Mitglieds entstehen, kann neben den Rückbuchungsgebühren der Bank zusätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.
d) Für die schriftliche Mahnung rückständiger Beiträge kann für jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

4. Sonstiges
Der TV Bischweier 1896 e.V. speichert, übermittelt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten.