Vereint was Bewegen!

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge

1. Beiträge

A Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 35,- pro Jahr
B Erwachsene aktiv € 50,- pro Jahr
C Familienbeitrag: max. 2 Erwachsene mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahre (im gleichen Haushalt lebend) € 120,- pro Jahr
D Single Beitrag = Alleinerziehender Erwachsener mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahren (im gleichen Haushalt lebend) € 60,- pro Jahr
E Spartenzuschlag für Leistungssport (= bei mehrfacher wöchentlicher Trainingsmöglichkeit) € 30,- pro Jahr
F Passive Mitgliedschaft (fördernde Mitglieder) € 35,- pro Jahr

1) Beim Sportangebot "Mutter-Kind-Turnen" ist nur das Kind beitragspflichtig
2) Mit Volljährigkeit der zum Haushalt gehörenden Kinder wechseln diese automatisch in den Beitragstyp B (+ggf. E). Mit Wegfall der Voraussetzungen entfällt das Privileg Familienbeitrag/Singlebeitrag. Die betroffenen Mitglieder wechseln dann automatisch in den Beitragstyp B (+ggf. E).
3) Zu den einzelnen Beitragstypen können bei den einzelnen Spartenangeboten noch zusätzliche Kursgebühren anfallen.

2. Beitragspflicht
a)
Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen.
b) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsmonat.

3. Beitragszahlung
a) Der Beitrag wird per Sepa-Basis-Lastschrift eingezogen.
b) Der Beitrag ist jährlich fällig und wird jeweils im 1. Quartal eingezogen.
c) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung und evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten. Gleiches gilt für den Fall, dass das Konto erloschen ist und das Mitglied dies nicht mitgeteilt hat. Für Rücklastschriften, die durch das Verschulden des Mitglieds entstehen, werden neben den Rückbuchungsgebühren der Bank zusätzlich 5 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
d) Bei bestehenden Mitgliedschaften ohne Sepa-Basis-Lastschriftsmandat wird zusätzlich zum Beitrag eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro pro Jahr fällig. Für Selbstzahler, die bis zum 28.2. bezahlt haben, entfällt die Verwaltungsgebühr.
e) Für die schriftliche Mahnung rückständiger Beiträge wird für jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr von 3 Euro erhoben.

4. Sonstiges
Der TV Bischweier 1896 e.V. speichert, übermittelt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten.