1. Beiträge
A | Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | € 35,- pro Jahr |
B | Erwachsene aktiv | € 50,- pro Jahr |
C | Familienbeitrag: max. 2 Erwachsene mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahre (im gleichen Haushalt lebend) | € 120,- pro Jahr |
D | Single Beitrag = Alleinerziehender Erwachsener mit 1 oder mehreren Kindern bis 18 Jahren (im gleichen Haushalt lebend) | € 60,- pro Jahr |
E | Spartenzuschlag für Leistungssport (= bei mehrfacher wöchentlicher Trainingsmöglichkeit) | € 30,- pro Jahr |
F | Passive Mitgliedschaft (fördernde Mitglieder) | € 35,- pro Jahr |
1) Beim Sportangebot
"Mutter-Kind-Turnen" ist nur das Kind beitragspflichtig
2) Mit Volljährigkeit der zum Haushalt gehörenden Kinder
wechseln diese automatisch in den Beitragstyp B (+ggf. E). Mit
Wegfall der Voraussetzungen entfällt das Privileg
Familienbeitrag/Singlebeitrag. Die betroffenen Mitglieder
wechseln dann automatisch in den Beitragstyp B (+ggf. E).
3) Zu den einzelnen Beitragstypen können bei den einzelnen
Spartenangeboten noch zusätzliche Kursgebühren
anfallen.
2.
Beitragspflicht
a) Die Aufnahme in den Verein ist davon
abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner
Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die
Mitgliedsbeiträge teilzunehmen.
b) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsmonat.
3.
Beitragszahlung
a) Der Beitrag wird per Sepa-Basis-Lastschrift
eingezogen.
b) Der Beitrag ist jährlich fällig und wird jeweils im 1.
Quartal eingezogen.
c) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung
des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied für
sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung und evtl.
Rücklastschriften entstehenden Kosten. Gleiches gilt für den
Fall, dass das Konto erloschen ist und das Mitglied dies nicht
mitgeteilt hat. Für Rücklastschriften, die durch das
Verschulden des Mitglieds entstehen, werden neben den
Rückbuchungsgebühren der Bank zusätzlich 5 Euro
Verwaltungsgebühr erhoben.
d) Bei bestehenden Mitgliedschaften ohne
Sepa-Basis-Lastschriftsmandat wird zusätzlich zum Beitrag eine
Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro pro Jahr fällig. Für
Selbstzahler, die bis zum 28.2. bezahlt haben, entfällt die
Verwaltungsgebühr.
e) Für die schriftliche Mahnung rückständiger Beiträge wird für
jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr von 3 Euro
erhoben.
4.
Sonstiges
Der TV Bischweier 1896 e.V. speichert, übermittelt und
verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für
Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, vom Verein
Auskunft über diese Daten zu erhalten.